BDA-Preis Sachsen

Wesentliche Aufgabe des Bundes Deutscher Architekten ist es, die Qualität des Planens und Bauens in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und unserer Umwelt zu sichern und zu fördern. Der BDA Preis Sachsen wird mit dem Ziel vergeben, in diesem Sinne vorbildliche Bauten in Sachsen auszuzeichnen, um die gemeinsame Leistung und das persönliche Engagement von Bauherren und Architekten zu würdigen. Die Auszeichnung soll dazu beitragen, das öffentliche Bewusstsein für die qualitätvolle Gestaltung unserer Umwelt zu schärfen und Maßstäbe in der Architekturentwicklung zu setzen.

Präambel

Der Landesverband Sachsen des Bundes Deutscher Architekten BDA lobt 2019 zum zehnten Mal seit seiner Wiedergründung 1991 den Architektur-Preis des BDA Sachsen aus.

Wesentliche Aufgabe des Bundes Deutscher Architekten ist es, die Qualität des Planens und Bauens als Beitrag zur Baukultur in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zu fördern.

Der Architekturpreis des BDA Sachsen wird mit dem Ziel vergeben, in diesem Sinne vorbildliche Bauten auszuzeichnen.

Diese Auszeichnung gilt der gemeinsamen Leistung und dem persönlichen Engagement von Bauherren und Architekten.

Die Auszeichnung soll dazu beitragen, das öffentliche Bewusstsein für die qualitätvolle Gestaltung unserer Umwelt zu schärfen und unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und ökologischer Gesichtspunkte Maßstäbe in der Architekturentwicklung zu setzen.

Der Architektur-Preis 2019 des BDA Sachsen wird Bauwerken, Gebäudeensembles und städtebaulichen Anlagen zuerkannt, die in Sachsen realisiert wurden.

Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme werden die Bestimmungen des Statutes zum Architektur-Preis des BDA Sachsen anerkannt.

Zur Teilnahme berechtigt sind alle Architektinnen und Architekten, ggf. gemeinsam mit ihrem Bauherrn, die im Zeitraum der letzten 5 Jahre (d.h. seit 01. März 2014) Objekte im Freistaat Sachsen fertiggestellt haben.

Ein Objekt kann nur einmal zum Architekturpreis des BDA Sachsen eingereicht werden.

Jede Architektin, jeder Architekt kann sich mit mehreren Beiträgen beteiligen.

Für jedes eingereichte Objekt ist als Anteil zur teilweisen Unkostendeckung des Verfahrens eine Gebühr von 150,- EUR zu entrichten (Einzahlung an den BDA-Landesverband Sachsen unter dem Kennwort „Architektur-Preis 2019“ auf das Konto 591 95 50 der Hypovereinsbank Dresden, BLZ 850 200 86 ).

Unterlagen

Vom Auslober wird eine Layoutvorgabe im Format 70cm x 210cm zu Verfügung gestellt. Der dabei zu gestaltende Bereich beträgt 70cm x 135cm. Pro einzureichendes Objekt ist eine Tafel zu gestalten.

Die Layoutvorgabe kann ab dem 14.09.2018 unter: http://bda-bund.de/wp-content/uploads/2018/09/AP2019.zip zusammen mit Anmerkungen zur Bearbeitung und der Verfassererklärung heruntergeladen werden.

Die Gestaltung der Einreichung nach dem bereitgestellten Musterlayout ist zwingend. Der Auslober lässt die eingereichten Beiträge auf ein einheitliches Ausstellungssystem drucken. Die entstehenden Druckkosten sind mit der Teilnahmegebühr abgegolten.

Einzureichen sind die unterzeichnete, vollständig ausgefüllte Verfassererklärung, die Erklärung zu den Fotorechten sowie ein Datenträger (CD, DVD, USB-Stick) mit folgendem Inhalt:

  1. a) ein PDF-Dokument des fertig gelayouteten Präsentationsblattes, gestaltet gemäß der bereitgestellten Vorlage,
  2. b) sowie für eine spätere Publikation:

Die Verfasserin / der Verfasser hat selber dafür sorge zu tragen, dass Datenträger und Dateien keine Restriktionen (z.B. passwortgeschützte PDF) welche seine Weiterverarbeitung erschweren oder unterbinden besitzt. Ferner obliegt es dem Verfasser dafür sorge zu tragen, dass die eingesandten Daten in bestmöglicher Qualität (z.B. Auflösungen von mindestens 300dpi bei Abbildungen) reproduziert werden können.

Darzustellen sind alle zum Verständnis und zur Beurteilung notwendigen Unterlagen wie:

Zusätzlich zu dem Vorgenannten ist beizufügen:

Bei Nichtbeachtung o.g. Punkte können Beiträge von der Bewertung ausgeschlossen werden.

Rückfragen können an folgende e-mail-Adresse gerichtet werden: info@bda-sachsen.de

Abgabetermin

Alle Unterlagen sind bis zum 30.11.2018, für den Empfänger kostenfrei, per Post bei folgender Adresse einzureichen:

Bund Deutscher Architekten BDA
Geschäftsstelle Landesverband Sachsen e.V.
Ute Frank-Ehret, Referentin Landesverband
Holbeinstraße 29
04229 Leipzig

Es gilt das Datum des Poststempels oder Einlieferbeleges.

Jury

Als Preisrichter wurden vom BDA-Landesvorstand Sachsen berufen:

Elke Reichel (Dipl.-Ing. und Freie Architektin BDA, Reichel Schlaier Architekten)

Peter Bastian (Dipl.-Ing. Architekt BDA, Peter Bastian Architekten BDA)

Dietmar Steiner (Architekturkritiker)

Die Jury ist unabhängig und tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ihre Entscheidungen sind unter Ausschluss des Rechtsweges endgültig und unanfechtbar.

Preise

Die Auszeichnung wird in 2 Rängen vergeben:

  1. Rang: „Architektur-Preis des BDA Sachsen 2019“
  2. Rang: „Anerkennung zum Architektur-Preis des BDA Sachsen 2019“

Mit dem 1. Rang werden maximal 3 Objekte, mit dem 2. Rang maximal 7 Objekte prämiert. Die Auszeichnung besteht aus einer am Objekt anzubringenden Plakette mit Schriftzug und je einer Urkunde für Architektin/Architekt und Bauherrin/Bauherr. Der Landesverband Sachsen wird darüber hinaus die Preisträger für den Nike-Architekturpreis 2019 nominieren, der vom BDA-Bundesvorstand zum vierten Mal deutschlandweit ausgelobt wird.

Preisverleihung und Ausstellung

Die Entscheidung der Jury wird am 25.01.2019 getroffen. Die Preisverleihung findet am 08.03.2019 in Dresden statt. Eine öffentliche Ausstellung schließt sich im Zentrum für Baukultur in Dresden daran an. Die Ausstellung wird anschließend in Leipzig und Chemnitz, sowie in den angrenzenden Bundesländern (Thüringen und Sachsen-Anhalt) gezeigt.

Gäste sowie Medien erhalten gesonderte Einladungen. Geplant ist zudem, die Ergebnisse in angemessener Form als Publikation sowie online zu veröffentlichen.

Einverständniserklärung/ Ausschluss/ Haftung

Mit Abgabe der Unterlagen an den BDA Landesvorstand Sachsen erkennt die Teilnehmerin / der Teilnehmer die Bestimmungen des Statutes und der Auslobung zum Architektur- Preis des BDA Sachsen an.

Sie / Er erteilt damit ihre / seine Zustimmung zur Veröffentlichung und stellt dem BDA Sachsen ohne Vergütungsansprüche und frei von Rechten Dritter alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.

Landschaftsarchitekten, Fotografen und bei Umbauten/Sanierungen die ursprünglichen Entwurfsverfasser werden aus urheberrechtlichen Gründen genannt.

Der BDA Landesvorstand Sachsen verpflichtet sich, mit den eingereichten Unterlagen sorgsam umzugehen, übernimmt jedoch für Beschädigung oder Verlust keine Haftung.

Der Auslober legt Ort und Zeitraum fest, wo nach Abschluss des Verfahrens und der Ausstellungen die eingereichten Unterlagen durch die Teilnehmer abgeholt werden können.

www.bda-sachsen.de

Unter dieser Internet-Adresse sind das Layout, das Formular, sowie aktuelle Informationen abrufbar. Eingereichte Objekte sollen später u.a. auf diese Weise veröffentlicht werden.