Mitgliedschaft

Zu ordentlichen Mitgliedern können berufen werden:

  • Freie Architekten und Stadtplaner
  • Lehrende an Ausbildungsstätten für Architekten und Stadtplaner.
  • Voraussetzung für die Berufung sind: Persönliche Integrität; überdurchschnittliche, durch eigene Arbeiten nachgewiesene berufliche Befähigung; persönliche Einstellung zum Beruf, die mit den Zielen des BDA übereinstimmt.

Zu außerordentlichen Mitgliedern können berufen werden:

  • Beamtete und angestellte Architekten und Stadtplaner sowie Persönlichkeiten anderer Berufsgruppen, die bereit sind, die Belange des BDA zu fördern.
  • Freie Architekten und Stadtplaner, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb des Landes Schleswig-Holstein haben.

Ordentliche und außerordentliche Mitglieder können wegen besonderer Verdienste um den BDA zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Alle ordentlichen Mitglieder nebst Anschriften finden Sie im entsprechenden Verzeichnis.